ÖbVI Dipl.-Ing. Bernd Schölling
VERMESSUNG SCHÖLLING
Dessauer Weg 10, 40822 Mettmann, Deutschland
GRUNDSTÜCKSTEILUNG / TEILUNGSVERMESSUNG
Mit einer Teilungsvermessung wird ein Grundstück in mehrere neue Grundstücke zerlegt, um beispielsweise eines dieser neuen Grundstücke zu verkaufen, zu kaufen, es zu belasten, um Erbregelungen vorwegzunehmen oder Privat- von Firmenvermögen zu trennen. Voraussetzung für eine Teilungsvermessung ist oft die Teilungsgenehmigung der Baubehörde.
Für die Teilungsvermessung sind die folgenden Arbeitsschritte erforderlich:
Die Teilungsgenehmigung ist erforderlich, wenn ein Grundstück bebaut oder die Bebauung genehmigt ist und wird bei der zuständigen Baubehörde beantragt.
Zu dem Teilungsantrag gehört zwingend ein amtlicher Lageplan, den wir, als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, für Sie fertigen und beurkunden.
Der Teilungsplan als Anlage zum notariellen Kaufvertrag gibt verbindlich Auskunft über Form und Größe eines Kaufgrundstückes, welches noch nicht vermessen ist.
Falls ein amtlicher Lageplan für die Beantragung der Teilungsgenehmigung vorliegt, sollte dieser verwendet werden.
Sie möchten wissen, wo Ihre Grenze ist und dies örtlich, vielleicht auch dem Nachbarn, durch Abmarkungen (z.B.Grenzsteine) dokumentieren? Dann sind sie hier richtig.
Grenzvermessung ist die Untersuchung und ggf. neue Abmarkung einer bestehenden, alten Grundstücksgrenze.
Im Rahmen der Grenzvermessung wird mit allen Beteiligten (Eigentümer und von den neuen Abmarkungen betroffene Grenznachbarn) eine Grenzniederschrift in Form einer öffentlichen Urkunde aufgenommen.
Das Vermessungsergebnis und die unterschriebene Grenzniederschrift werden dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht.
Die Arbeitsschritte bei der Grenzvermessung sind mit denen der Teilungsvermessung vergleichbar. Es wird jedoch keine neue Grenze gebildet (keine Teilungsgenehmigung, keine Auflassungsschriften).
Mit der Grenzbescheinigung wird amtlich bestätigt, dass das neu errichtete Gebäude die Eigentumsgrenzen einhält und kein Überbau auf Nachbargrundstücke vorliegt.
Diese Bescheinigung wird in seltenen Fällen von Banken im Zusammenhang mit einer Finanzierung gefordert.
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